Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, wenn Sie sich für einen Aufenthalt im KASTANIENHOF entscheiden. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedinggungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den BHB. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer schriftlich. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des BHB zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast diese neue Angebot durch Anzahlung oder durch Inansspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.3 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich und nur in Form einer Verfallsoption vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Leistungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschrieben sind, sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sind in ihnen alle Nebenkosten enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe, Wahl- und Zusatzleistungen, sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte, sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart sind (z. B. Strom, Gas, Wasser, Endreinigung).
4. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe. Ist eine gesonderte Vereinbarung hierzu nicht getroffen, so ist die Zahlung bei Abreise zu leisten.
4.2 Zahlungen in Fremdwährung, mit Karte und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich insbesondere vor Ort gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
4.4 Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Gast geltend zu machen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Ver trages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, kann der Gast bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gemäß Ziffer 5.6 gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle erklärt werden. Maflgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschliefllich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.4 Nach der von der Rechtsprechung anerkannten Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual:
Bei Übernachtung ohne Verpflegung (auch Ferienwohnungen) 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60% des vereinbarten Gesamtpreises.
5.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
5.6 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer schriftlich erfolgen.
5.7 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftreten den Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige erfolgt ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen
6.3 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag,gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach einem Jahr.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. An-und Abreisezeiten
9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
9.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
10.4 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand: März 2016